Informationen zur Nutzung der städt. Sportstätten ab 16. September 2021
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt weiterhin vollumfänglich erlaubt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept siehe die 10 Leitplanken des DOSB: DOSB Leitplanken 2021 vorliegt.





