Änderungen zur Nutzung der städt. Sportstätten seit dem 16. Dezember 2021
Seit 16. Dezember gilt eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Für den Sportbetrieb in gedeckten und ungedeckten Sportstätten haben sich hierdurch keine Änderungen ergeben. Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt.





