“Für manchen Verein wird es schwer “
HFV-Präsident Stefan Reuß über die Zukunft nach Corona und den Krach an der DFB-Spitze
HFV-Präsident Stefan Reuß über die Zukunft nach Corona und den Krach an der DFB-Spitze
Das Sportamt empfiehlt in Anlehnung an die Auslegungshinweise durch die Sportministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zum 28 b Abs. 1 Nr. 6 Bundes- Infektionsschutzgesetzes folgende maximale Belegung der einzelnen Sportflächen auf und in den Sportstätten in Frankfurt am Main bei einem Inzidenzwert über 100:
Verbindliche Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zum § 28 b Abs. 1 Nr. 6 Bundes- Infektionsschutzgesetzes
In Frankfurt am Main liegt der Inzidenzwert seit mehr als drei Tagen über 100. Daher gilt ab Samstag, den 24. April 2021 die Bundesnotbremse im Rahmen eines geänderten Infektionsschutzgesetzes.
Am Freitag den 23. April, ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Corona-Notbremse“) in Kraft getreten, siehe: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 (bgbl.de) hier Klicken >>>