Maximale Belegung der einzelnen Sportflächen auf und in den Sportstätten in Frankfurt am Main bei einem Inzidenzwert über 100
Das Sportamt empfiehlt in Anlehnung an die Auslegungshinweise durch die Sportministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zum 28 b Abs. 1 Nr. 6 Bundes- Infektionsschutzgesetzes folgende maximale Belegung der einzelnen Sportflächen auf und in den Sportstätten in Frankfurt am Main bei einem Inzidenzwert über 100:





