
Die Chancen, dass die Stadt Frankfurt die Niederräder Rennbahn zwangsräumen lassen kann, sind gut. Das erklärten Juristen gegenüber dieser Zeitung.
Zum 1. Januar 2016 muss die Stadt Frankfurt das Gelände der Pferderennbahn in Niederrad an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) übergeben. Der DFB will dort für rund 89 Millionen Euro seine Akademie errichten. Im Gegenzug muss der Rennklub weichen.
Verträge sind gekündigt
Doch auch nachdem die Rennsportfreunde beim Bürgerentscheid die notwendigen Stimmen für den Erhalt der Rennbahn deutlich verfehlten, wollen sie nicht kampflos aufgeben. „Wir warten bis uns die Stadt auf Räumung verklagt, dann werden wir geeignet reagieren“, sagte Schatzmeister Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Rennklub in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt den Kürzeren zieht, ist hoch. Die Verträge mit der zwischengeschalteten Hippodrom GmbH hat die Stadt gekündigt, ihren Besitz kann die Stadt nun vom Rennklub einfordern.
Auch der Bebauungsplan, den die Stadt bis Herbst dieses Jahres aufstellen will, bietet dem Rennklub kaum Möglichkeiten zur juristischen Anfechtung. Zwar können bei der Auslegung des Bebauungsplan Betroffene Einwände erheben. Diese Einwände kann die Stadtverwaltung abarbeiten. Ein Klagerecht steht aber nur unmittelbaren Nachbarn zu, die Grundstückseigentümer sind. „Einwände kann jeder erheben, ein Klagerecht haben nur wenige“, hieß es aus Justizkreisen.
DFB zahlt Gewerbesteuer
Um sich das Rennbahnareal, auf dem sich auch ein Golfplatz befindet, auch gegen Widerstand zu sichern, müsste die Stadt Klage beim Landgericht erheben, da der Grundstückswert über 5000 Euro liegt. „Es ist Sache des Vermieters, sein behauptetes Recht durchzusetzen“, erläuterte ein Jurist. Um die Räumungsklage durchzusetzen, muss die Stadt eventuell auch noch in die Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht. Wie lange diese Verfahren dauern, lässt sich nicht sagen. Experten rechnen mit drei bis sechs Monaten. Das würde den Zeitplan nicht gefährden. Wie Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne) kürzlich mit Sportdezernent Markus Frank (CDU) erklärte, komme es dem DFB auf ein Vierteljahr Verzögerung nicht an. Gleichwohl enthält der Erbpachtvertrag mit dem DFB eine Klausel, wonach der DFB von der Übereinkunft zurücktreten kann, falls das Gelände nicht bis zum 1. Januar nächsten Jahres übergeben werden kann. In diesem Fall könnte der DFB einen Schadensersatz seiner entstandenen Kosten bis zu 900 000 Euro geltend machen. Der Verbleib des DFB in Frankfurt ist nicht nur aus Prestigegründen für die Stadt wichtig. Der Verband zahlt nach eigenen Angaben 33 Millionen Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Quelle FNP von Thomas Remlein


