Frankfurter Sparkasse
test
Counter
2.März 2022, Wichtige Meldungen
Aktuelle Regelungen für den Fußballsport in Hessen

Grundsätzlich:

Ein Hygienekonzept muss vorliegen und umgesetzt werden. Dazu gehören auch gut sichtbare Aushänge, auf denen die einzu- haltenden Schutzmaßnahmen aufgeführt werden.

Trainings- und Spielbetrieb:

Personengruppe: Spieler*innen (ab 18 Jahren)
Im Freien: Keine EinschränkungenO
Innenräume inkl.Toiletten/Halle: 3G

Personengruppe: Jugendliche unter 18 Jahren mit Testheft OO
Im Freien: Keine Einschränkungen
Innenräume inkl.Toiletten/Halle:
Keine Einschränkungen

Personengruppe: Jugendliche unter 18 Jahren ohne Testheft OO
Im Freien: Keine Einschränkungen
Innenräume inkl.Toiletten/Halle: 3G OO

Personengruppe: Trainer*innen (ab 18 Jahren)
Im Freien: Keine Einschränkungen
Innenräume inkl.Toiletten/Halle: 3G

Personengruppe: Schiedsrichter*innen (ab 18 Jahren)
Im Freien: Keine Einschränkungen
Innenräume inkl.Toiletten/Halle: 3G

Personengruppe: Vereinshelfer*innen (ab 18 Jahren)
Im Freien: Keine Einschränkungen
Innenräume inkl.Toiletten/Halle: 3G

O Gilt für alle Personengruppen (Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Vereinshelfer*innen); Achtung bei A-Junioren, die volljährig werden! OO Neben PCR-Tests und sogenannten Bürgertests sind auch Selbsttests zugelassen, sofern diese korrekt dokumentiert (siehe Tabelle unten) werden.

Empfehlung: Sofern es Witterung und Anreise zum Spiel- oder Trainingsort zulassen, sollte vorübergehend auf die Nutzung von Umkleiden/Duschen verzichtet werden.

Zuschauer*innen

Die Kontrolle der Nachweise und Verantwortlichkeit obliegt ausschließlich dem ausrichtenden Verein, in der Regel also dem Heimverein. Ein Formular für den Gastverein entbindet den Heimverein nicht von der Kontrollpflicht und sollte daher auch nicht verwendet werden.

Zuschauer*innenzahl: Bis 10 Personen
Im Freien: Keine Einschränkungen

Zuschauer*innenzahl: 11 bis 249 Personen
Im Freien: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept

Zuschauer*innenzahl: 250 bis 10.000 Personen OO
Im Freien: 2G-Plus sowie Abstands- und Hygienekonzept

O Das Abstandskonzept muss geeignete Maßnahmen zur Einhaltung von Mindestabständen beinhalten. Das HFV-Hygienekonzept sieht das in der grünen Zone bereits vor. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind eventuelle individuelle Anpassungen und Ergänzungen erfor- derlich.

OO Beschränkung der Zuschauer*innen auf 50 Prozent der Gesamtkapazität; generell gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen.

Spieler*innen als Zuschauer*innen

Sofern auf einer Sportanlage mehrere Spiele hintereinander stattfinden, werden die Spieler*innen beim Betreten nach ihrer Motivlage bewertet. Das bedeutet, sie kommen, um ein Spiel zu bestreiten und nicht ursächlich als Zuschauer des Vorspiels. Insofern dürfen sie das Sportgelände auch schon eine ausreichende Zeit vor Beginn betreten (Empfehlung: ca. 45 Minuten vor Spielbeginn) und müssen das Gelände nach dem Spiel nicht unmittelbar verlassen (Empfehlung: ca. 30 Minuten nach Spielen- de). Es obliegt dem Heimverein, einen Zeitrahmen für seine Anlage festzulegen.

Weiterführende Fragen

Weiterführende und spezielle Fragen werden in den FAQs des Landessportbundes Hessen beantwortet:
>>> Lamdessportbund-Hessen

von:
HFV kompakt-online