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16.Dezember 2021, Allgemein
Änderungen zur Nutzung der städt. Sportstätten seit dem 16. Dezember 2021

Seit 16. Dezember gilt eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Für den Sportbetrieb in gedeckten und ungedeckten Sportstätten haben sich hierdurch keine Änderungen ergeben. Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt.

In Frankfurt liegt die Inzidenz derzeit bei 264,5 (Stand 16.12.2021). Die regionalen Schutzmaßnahmen greifen also derzeit nicht. Sollte sich die Lage in Frankfurt verändern, informieren wir Sie umgehend!

Der Übersichtlichkeit halber fassen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen für die städtischen Sportstätten nochmal zusammen.

1. Die Sportausübung ist in Sportstätten zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.

2. Einlass in gedeckte Sportstätten ausschließlich für Geimpfte und Genesene (Ausnahmen gelten für Kinder unter 18 Jahren mit Testheft und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können)

3. Für Personal (haupt- und ehrenamtliche Übungsleitungspersonen, Sporthallenwarte) erfolgt der Negativnachweis nach den städtischen Richtlinien für Beschäftigte (geimpft, genesen oder getestet – notwendig ist ein max. 24h alter Antigenschnelltest eines Testzentrums)

4. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden

5. Vereins- und Versammlungsräume können unter den Vorgaben der CoSchuV geöffnet werden

Im öffentlichen Raum unterliegen Sporttreibende, die nicht geimpft oder genesen sind, Kontaktbeschränkungen.

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies ist beim Sporttreiben im öffentlichen Raum unbedingt zu beachten, etwa bei Wanderungen, Nordic Walking, Läufen, Radtouren oder Rudern.

WICHTIG !

Hessische Landesregierung verschärft ab 05.12.21 Corona-Schutzverordnung, siehe hier  >> Land Hessen

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) Stand: 05.12.2021

Weitere Informationen und Infos zu den geltenden Regelungen finden Sie unter:

Sportamt Frankfurt und Landessportbund Hessen

Hessischer Fußball-Verband

HFV-Hygiene-Empfehlungen/-konzepte und weitere Downloads zum Thema

Verfügungen Stadt Frankfurt am Main

Mit dem Robert Koch Institut (RKI) auf dem neuesten Stand

 

von: Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: Sportamt-Team