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29.November 2021, Wichtige Meldungen
Informationen zur Nutzung der städt. Sportstätten ab 25. November 2021

Ab 25. November bitten wir um Beachtung und Einhaltung folgender Maßnahmen aufgrund der aktuellen Verordnungslage.

Trotz verschärfter Zutrittsregelungen in die gedeckten Sportstätten und für die Teilnahme an Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Freizeit- und Amateursport in den Schulturnhallen vollumfänglich erlaubt bleibt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.

 

Was ist NEU ?

A) 2G-Regel (geimpft, genesen) als Zugangsvoraussetzung in gedeckte Sportstätten

B) Für Personal (haupt- und ehrenamtliche Übungsleitungspersonen, Sporthallenwart:innen) erfolgt der Negativnachweis nach den städtischen Richtlinien für Beschäftigte (geimpft, genesen oder getestet – notwendig ist ein max. 24 h alter Antigenschnelltest eines Testzentrums).

C) Ein sportartspezifisches Hygienekonzept kann entfallen, wenn der Zutritt über 2G-plus geregelt wird – geimpft, genesen und getestet.

 

Ausnahmen und Sonderfälle:

Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, sind von der Testpflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt seit Schulstart das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis. Das Testheft gilt auch an den Wochenenden und in Ferien.

Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis eines Testzentrums ausreichend.

 

Wer kontrolliert den geforderten Negativnachweis?

Grundsätzlich ist der Sportstättenbetreiber für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich. Dies ist im Regelfall der jeweilige Verein bzw. der Organisator von Sportkursen.

 

Was gilt im Freien ?

Auf ungedeckten Sportanlagen (Fußballplätze, Leichtathletikanlagen etc.), also an der frischen Luft, gibt es keine Zugangsbeschränkungen.

 

Gilt die 2G-Regel auch für die Benutzung von Umkleiden oder Duschen, wenn die eigentliche Sportausübung (z.B. Fußball) om Freien stattfindet  ?

Für die Nutzung von Innenräumen in Vereinsheimen, wie Umkleiden und Toiletten, gilt ebenfalls die 2G- Regel. Ausnahme ist hier lediglich ein Einzelner, der z.B. während des Trainingsbetriebs die Toilette aufsuchen muss, solange er sich an die AHA-Regelungen hält.

 

Worauf ist weiterhin zu achten ?

A)  Es muss gewährleistet werden, dass bei Zutritt zu den Sportstätten keine Warteschlangen entstehen. In Gedrängesituationen ist eine Maske zu tragen.

B)  Für den öffentlichen Publikumslauf ist der Zugang zur Eissporthalle hinsichtlich der Besucherzahlen weiterhin reglementiert, daher bitten wir darum, sich vor dem Besuch der Eissporthalle online über www.frankfurtticket.de anzumelden. Beim öffentlichen Publikumslauf gilt in den überdachten Flächen (Anschnallhalle, große Halle, kleine Halle und überdachte Außeneisfläche, sowie in den Funktions- und Sanitärräumen) eine Maskenpflicht.

Für das Eislaufen auf dem 400m-Außenring ist das Tragen einer Maske nicht notwendig. Für den Sportbetrieb in der Eissporthalle gelten die vorgenannten Regelungen.

C)  Vereins- und Versammlungsräume können unter den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) geöffnet werden.

D)  Zuschauer:innen sind ohne Genehmigung zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allg. Vorgaben für Veranstaltungen nachkommen können – in geschlossenen Räumen unter Beachtung der 2G-Regel (geimpft, genesen; Ausnahmen wie dargestellt), im Freien bis 1.000 Personen mit 3G- Regel (geimpft, genesen, getestet).

WICHTIG !

Hessische Landesregierung verschärft ab 05.12.21 Corona-Schutzverordnung, siehe hier  >> Land Hessen

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) Stand:25.11.2021

Weitere Informationen und Infos zu den geltenden Regelungen finden Sie unter:

Sportamt Frankfurt und Landessportbund Hessen

Hessischer Fußball-Verband

HFV-Hygiene-Empfehlungen/-konzepte und weitere Downloads zum Thema

Verfügungen Stadt Frankfurt am Main

Mit dem Robert Koch Institut (RKI) auf dem neuesten Stand

 

von: Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: Sportamt-Team