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2.Juni 2021, Wichtige Meldungen
Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten bei einem Inzidenzwert unter 100/ Stufe 2 (14 Tage unter 100 oder 5 Tage unter 50)

Ab Montag, den 7. Juni 2021, gilt in Frankfurt am Main die Stufe 2 im Rahmen der hessischen Corona-Regelungen.

Die Regelungen der Stufe 1 gelten grundsätzlich weiter, Stufe 2 tritt dann in Kraft bei weiteren 14 Tagen  unter 100 oder bei 5 aufeinanderfolgenden Tagen  unter 50, darüber hinaus greifen folgende Lockerungen.

Was ist möglich?

A) Mannschaftssport ist ohne Einschränkung mit einem entsprechenden Hygienekonzept und unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Institut erlaubt.

Damit können Fußball, Handball, Basketball, American-Football usw. in voller Mannschaftsstärke entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart ausgeübt werden.

Ein Negativnachweis (Test) wird empfohlen (mögliche Kostenerstattung durch das Sportamt entfällt).

B) Individual- und Freizeitsport in Gruppen ist mit bis zu zehn Personen erlaubt – in Anlehnung an die geltenden Kontaktbeschränkungen (Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen gestattet; geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)

Gymnastikgruppen; Kontaktsportarten wie Judo, Boxen, etc. sind erlaubt.

C) Zuschauer sind zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allg. Vorgaben für Veranstaltungen (200 Personen im Freien, 100 Personen in Innenräumen, Negativtest wird empfohlen) nachkommen können.

 

Worauf ist zu achten?

A) Es muss gewährleistet sein, dass sich die Zehnergruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.

B) Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass KEINE Durchmischung der einzelnen Zehnergruppen erfolgt.

C) Kein Begegnungsverkehr der einzelnen Gruppen, damit die Abstandsregeln (mind. 1,50m)
eingehalten werden können.

D) Auf dem Weg zur Trainingsfläche ist eine geeignete Mund-und Nasenbedeckung zu tragen.

E) Für das Vereinstraining gelten die verbandsspezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln sowie
die weiteren sportartspezifischen Regelungen. Dies beinhaltet auch die Regelung der
Zuwegung zu den Sportanlagen.

F) Vereins- und Versammlungsräume bleiben geschlossen.

G) Empfehlung: Umkleiden und Duschräume nicht zu nutzen.

von: Sportamt Frankfurt am Main

Für die städtisch betreuten Sportanlagen gelten die folgenden Öffnungszeiten:

Sportanlage Babenhäuser: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Hahnstraße: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Bockenheim: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Nieder-Eschbach: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Goldstein: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Höchst: Sa. u. So. 10- 22 Uhr – (Mo. – Fr. in Vereinsbetreuung)
Sportpark Preungesheim: Mo – So. 08- 22 Uhr

Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und Tennishalle Mo. – So. 08- 22 Uhr
Sport- und Freizeitzentrum Kalbach/ Mehrzweckhalle Badminton Mo. – Fr. 15-22 Uhr, Sa. u. So. 08-22 Uhr

Die sanitären Einrichtungen sind geöffnet sowie die Umkleiden. Wir empfehlen allerdings dringend, die Umkleiden nicht zu nutzen. Umfangreiche Beschilderungen auf den Sportstätten erläutern die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln.

Die Öffnung der vereinsbetreuten Sportanlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine.

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie unter: Sportamt Frankfurt auf  Landessportbund Hessen  sowie auf den Internetseiten der Sportfachverbände.

 

Die aktuellen Landesregelungen zur Sportausübung (Stufe 1 und 2) sind auf der Webseite des Landessportbundes Hessen anzusehen:  >>> hier klicken

Die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandregeln sind stets einzuhalten.

von: Öffentlichleitsarbeit

 

 

von: Öffentlichleitsarbeit