Frankfurter Sparkasse
test
Counter
21.Mai 2021, Wichtige Meldungen
Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten bei einem Inzidenzwert unter 100/ Stufe 1

Der Freizeit- und Amateursport ist nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand sowie mit genesenen oder vollständig geimpften Personen möglich.

Übungsleitende, Trainer/-innen und Betreuende können aus weiteren Hausständen stammen und dürfen den Mindestabstand zu den Sportler/-innen während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.

Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Vereinssport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen ohne Kontaktbeschränkungen und mit bis zu 2 Trainern möglich. Eine Testung der Trainer ist nicht erforderlich.

Was ist möglich?

A. Rückschlagsportarten wie Tennis, Badminton, Tischtennis, sowie Golf, Judo, Leichtathletik
sind alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand sowie mit Genesenen oder
vollständig Geimpften möglich.

B. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf ungedeckten Sportanlagen in der
sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand mit Kontakt trainieren und von 2
Trainern/Betreuern betreut werden. Training in Teamsportarten wie Fußball, Rugby, Hockey
ist für diese Altersgruppe möglich.

C.Sportartspezifisches Vereinstraining in Teamsportarten auf Sportanlagen im Freien oder in
Sporthallen für Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahre ist in mehreren Gruppen von je bis
zu 2 Sportlern möglich. Z.B. pro Fußballplatzhälfte dürfen 5 Gruppen á 2 Personen betreut
von einem Trainer trainieren, wenn die jeweiligen Trainingsflächen einen Abstand von
mindestens 3 Meter zueinander haben.

D. Zuschauer im Freien im Trainingsbetrieb möglich (Gruppenbildung ohne Abstand ist aber
untersagt!)

Worauf ist zu achten?

A. Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen wie z. B. Sportplätze, Leichtathletikstadien, Tennisanlagen, Sporthallen, Golfplätze oder Reitplätze dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen genutzt werden.Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass KEINE Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt, also z.B. nicht mit wechselnden Partnern trainiert wird und stets der Mindestabstand von 3 Metern zwischen den Gruppen eingehalten wird.

B. Kein Begegnungsverkehr der einzelnen Gruppen, damit die Abstandsregeln (mind. 1,50m)
eingehalten werden können.

C. Auf dem Weg zur Trainingsfläche ist eine geeignete Mund-und Nasenbedeckung zu tragen.

D. Für das Vereinstraining gelten die verbandsspezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln sowie
die weiteren sportartspezifischen Regelungen. Dies beinhaltet auch die Regelung der
Zuwegung zu den Sportanlagen.

E. Vereins- und Versammlungsräume bleiben geschlossen.

F. Empfehlung: Umkleiden und Duschräume nicht zu nutzen.

G. Empfehlung: Eltern bringen ihre Kinder und verlassen die Sportanlage.

von: Sportamt Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie weiterhin die Öffnungszeiten der städtischen Sportanlagen über Pfingsten sowie am Dienstag/ Wäldchestag:

Sportanlage Babenhäuser: Sa., So. und Mo. 08- 19 Uhr, Di. 07- 22 Uhr
Sportanlage Hahnstraße: Sa., So. und Mo. 10-18 Uhr; Di. 12-17 Uhr
Sportanlage Bockenheim: Sa., So. und Mo. 09-17 Uhr, Di. 07-17 Uhr
Sportanlage Nieder-Eschbach: Sa., So. und Mo. 09-17 Uhr, Di. 07-17 Uhr
Sportanlage Goldstein: Sa., So. und Mo. 10-18 Uhr, Di. 12-17 Uhr
Sportanlage Höchst: Sa., So. und Mo. 10-18 Uhr
Sportpark Preungesheim: Sa., So. und Mo., Di. 08-21 Uhr

Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und Tennishalle Sa.-Di. 08-21 Uhr
Sport- und Freizeitzentrum Kalbach/ Mehrzweckhalle Badminton Sa., So und Mo. 08-21 Uhr, Di. 15-21 Uhr

Mit Aufhebung der Ausgangssperre (nach Pfingsten und Wäldchestag) gelten folgende Öffnungszeiten:

Sportanlage Babenhäuser: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Hahnstraße: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Bockenheim: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Nieder-Eschbach: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Goldstein: Mo. – So. 07- 22 Uhr
Sportanlage Höchst: Sa. u. So. 10- 22 Uhr – (Mo. – Fr. in Vereinsbetreuung)
Sportpark Preungesheim: Mo – So. 08- 22 Uhr

Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und Tennishalle Mo. – So. 08- 22 Uhr
Sport- und Freizeitzentrum Kalbach/ Mehrzweckhalle Badminton Mo. – Fr. 15-22 Uhr, Sa. u. So. 08-22 Uhr

Die sanitären Einrichtungen sind geöffnet sowie die Umkleiden. Wir empfehlen allerdings dringend, die Umkleiden nicht zu nutzen. Umfangreiche Beschilderungen auf den Sportstätten erläutern die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln.

Die Öffnung der vereinsbetreuten Sportanlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine.

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie unter: Sportamt Frankfurt auf  Landessportbund Hessen  sowie auf den Internetseiten der Sportfachverbände.

 

Die aktuellen Landesregelungen zur Sportausübung (Stufe 1 und 2) sind auf der Webseite des Landessportbundes Hessen anzusehen:  >>> hier klicken

Die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandregeln sind stets einzuhalten.

von: Öffentlichleitsarbeit