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5.Mai 2021, Wichtige Meldungen
Maximale Belegung der einzelnen Sportflächen auf und in den Sportstätten in Frankfurt am Main bei einem Inzidenzwert über 100

Das Sportamt empfiehlt in Anlehnung an die Auslegungshinweise durch die Sportministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zum 28 b Abs. 1 Nr. 6 Bundes- Infektionsschutzgesetzes folgende maximale Belegung der einzelnen Sportflächen auf und in den Sportstätten in Frankfurt am Main bei einem Inzidenzwert über 100:

Tennisplätze (Indoor/Outdoor)
U 14: Outdoor maximal 5 er Gruppen – Training, Doppel; Indoor – nur Einzel 1:1 Ü 14: Tennis nur Einzel (1:1)

Badminton (Indoor)
Nur Einzel – 2 Felder pro Hallendrittel (maximal 6 Felder pro 3-Feldhalle – jedes mittlere Feld bleibt frei)

Sportplätze Rasen/ Kunstrasen:
U14: maximal zwei 5er Gruppen pro Platzhälfte Ü14: maximal fünf 2er Gruppen pro Platzhälfte

Soccer Courts:
U14: maximal eine 5er Gruppe Ü14: maximal eine 2er Gruppe

Multifunktionsflächen oder Kleinspielfelder:
U14: maximal zwei 5er Gruppen
Ü14: maximal fünf 2er Gruppen

Leichtathletik Laufbahnen:
U14: maximal fünf 5er Gruppen Ü14: maximal zehn 2er Gruppen

Weitsprung-, Kugelstoß- oder Hochsprunganlagen:
U14: maximal eine 5er Gruppe
Ü14: maximal zwei 2er Gruppen

Beachvolleyballfeld:
Ü14 wie auch U14: maximal eine 2er Gruppe pro Hälfte
Sportfreiflächen, vergleichbar mit der Größe einer Calisthenics Anlage oder eines

Bewegungsparcours:
U14: maximal eine 5er Gruppe
Ü14: maximal zwei 2er Gruppen

Sollten sowohl auf den städtischen Sportanlagen, als auch auf den vereinsbetreuten Sportanlagen oder den Sportanlagen der besitzenden Vereine mehrere oben aufgeführte Flächen gleichzeitig genutzt werden, empfiehlt das Sportamt folgende Richtzahlen:

Nutzung von Sportplätzen: Maximal
20 Personen pro Platz

Nutzung Leichtathletik Anlagen:
Maximal 25 Personen auf der kompletten Leichtathletik Anlage

Zusätzlich zur Vereinsbelegung können auf einer Sportanlage, die vergleichbar mit dem Sportpark Preungesheim ist, je nach Verfügbarkeit der Sportflächen bis zu 60 Freizeitsportlerinnen und -sportler die Anlage in den freien Bereichen (z.B. Bewegungsparcours, Multicourts etc.) nutzen. Die oben aufgeführten Richtwerte bei der Freizeitnutzung parallel zur Vereinsnutzung sollten beachtet werden.

Vereinsnutzung in den Schulturnhallen

Eine Teilung der Mehrfeldhallen ist möglich. Bei einer Aufteilung in mehrere Sportfelder ist es wichtig, dass diese eindeutig voneinander abgegrenzt werden.

Wichtigste Voraussetzung bei allen Umsetzungen ist, dass nur kontaktloser Sport erlaubt ist.

Sollten die Empfehlungen der einzelnen Sportfachverbände anders lauten, dann sind die aufgestellten Empfehlungen der einzelnen Verbände vorrangig zu beachten!!

 

von: Sportamt Frankfurt am Main