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9.November 2020, Wichtige Meldungen
Mitte Januar könnte es weiter gehen.

Verbandspräsident Reuß hofft auf Ausnahmeregelung für den Nachwuchs

Die aktuelle Corona-Infektionslage hat zur Aussetzung des Fußball- Spielbetriebes in Hessen auf
Amateurebene zunächst einmal bis zum Jahresende geführt, zudem ist das Mannschaftstraining behördlich nicht gestattet. Zum Stand der Dinge nahm Stefan Reuß, Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV), in einem Interview Stellung.

Herr Reuß, das Land Hessen hat die Austragung von Fußballspielen ab dem 2. Novem- ber untersagt. Wieso hat der HFV zusätzlich die Spiele des vorhergehenden Wochenendes abgesetzt?

Die Infektionslage hatte sich in diesen Tagen im Oktober dramatisch zugespitzt, was dazu führte, dass viele Kreise den Spielbetrieb bereits ohnehin für diese Zeit abgesetzt hatten. In kreisübergreifenden Ligen gab es ein verzerrtes Bild, zudem waren diverse Sportanlagen bereits geschlossen. Zur Vereinheitlichung des Spielbetriebes war es die sinnvollste Lösung.

Und wieso wurde der Spielbetrieb direkt bis zum Ende des Jahres ausgesetzt?

Das Präsidium hat sich mit den Kreisfußballwarten und Regionalbeauftragten darauf geeinigt, da wir im Frühjahr bereits einen 14- tägigen Trainingsvorlauf bis zum Start des Spielbetriebes festgelegt haben, vor allem, um die Verlet- zungsgefahr der Spielerinnen und Spieler zu reduzieren. Insofern wäre – wenn die behördlichen Beschränkungen nur bis Ende November gültig wären, was auch unklar und von den Infektionszahlen abhängig ist – der Termin am 20. Dezember das erste mögliche Spieltagswochenende und das einzig mögliche vor Weihnachten. Das würde – selbst wenn es funktionieren würde – so wenig Sinn machen.

Aber trainiert werden darf in dieser Zeit?

Das kommt auf die behördliche Verfügungslage an. Der Hessische Fußball- Verband gibt Empfehlun- gen und Ratschläge, aber kann und möchte keinen Trainingsbetrieb verbieten. Wenn es durch das Land gestattet ist, darf selbstverständlich trainiert werden.

Gilt das behördliche Trainingsverbot im November auch für die Jugend? Für die ist die Bewegung und die Bindung an den Sport ja besonders wichtig.

Das sehen wir genauso. Es ist besonders wichtig, Bewegungsangebote für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und Ihnen im Vereinsumfeld Halt zu geben. Leider liegt diese Entscheidung nicht in userer Hand. Wir sind jedoch mit politischen Entscheidungsträgern im Gespräch, um für unsere jungen Mitglieder eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Versprechen kann ich in dieser Hinsicht jedoch leider nichts. Das Land Hessen hatte die Einschränkungen zunächst noch strenger verfasst, beispielsweise, dass man auch nicht zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes auf Sportplätzen kicken darf. Nun wurden die Regelungen wieder etwas gelockert.

Was bedeutet das für den Fußball ?

Diese Punkte betreffen in erster Li- nie andere Sportarten mit weniger Teilnehmern, aber auch der Fußball ist davon berührt, wenn beispiels- weise wenige Kinder auf einem Bolzplatz kicken möchten. Daher ist diese Angleichung an die Regelung anderer Bundesländer sinnvoll und für alle Sporttreibenden natürlich vorteilhaft.

Und wann kann es mit der Saison weitergehen?

Natürlich kann das in den heutigen Zeiten der Corona-Pandemie nie- mand genau prognostizieren, aber wir hoffen, dass wir Mitte Januar die Saison wieder aufnehmen können. Das ist aber neben den Infektions- zahlen auch von den meteorologischen Bedingungen und der Bespielbarkeit der Sportplätze abhängig.

Was können die HFV-Mitglieder in der spielfreien Zeit tun?

In diesem Rahmen bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Einerseits sollte man sich als Sportler und zur Förderung des Immunsystems weiterhin fit halten. Mit welcher körperlichen Betätigung – also beispielsweise Joggen oder Radfah- ren – das geschieht, kann selbstverständlich jeder am besten selbst auswählen. Darüber hinaus bieten wir hoch interessante Online- Seminare an, zum Beispiel das HFV- Pilotprojekt „Trotz Corona sicher durch die kalte Jahreszeit“.

Der Landessportbund begrüßt die “sinnvollen“ Lockerungen Amateur- und Freizeitsportler können seit Freitag in Hessen zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben. Hessens Sportanlagen bleiben nunmehr grundsätzlich nicht mehr geschlossen.

In Hessen könne damit – wie in den übrigen Bundesländern – beispielsweise Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ausgeübt werden, teilt der Landessportbund Hessen (lsb h) mit. Darüber hinaus bliebe auch – unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen und mit besonderer Vor- und Umsicht Individualsport im öffentlich Raum möglich, so der lsb h in seiner Mitteilung. Dazu gehören unter anderem Reiten, Rudern, Joggen, Rad- fahren oder Segeln.

“Wir haben intensiv und vor allem partnerschaftlich mit der Landesregierung, konkret mit Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Hessens Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, beraten und freuen uns über die getroffene Entscheidung. Dieser Beschluss ist in der schwierigen Zeit, die wir alle mo- mentan erleben, für den Sport und für alle Menschen in unserem Land wichtig, sinnvoll und richtig“, kommentierte der Präsident des Landessportbundes Hessen Dr. Rolf Müller die Regelung. Fit zu bleiben und im gegebenen Rahmen Sport zu treiben seien wichtige Bausteine im Kampf gegen die Pandemie.

Gleichzeitig appellierte Müller gemeinsam mit Peter Beuth, “die erweiterten Sportmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen, die Hygienebestimmungen im Blick zu behalten und auch im Sport weiterhin zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen“.

Der Landessportbund wisse dabei sehr wohl, dass die beschlossene Lockerung eine Gratwanderung zwischen den zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Maßnahmen und der Gesundheitsvorsorge, die mit dem Sporttreiben einhergehe, sei.

Zudem wiederholte Müller das Angebot des organisierten Sports an die Landesregierung “gemeinsam mit uns an der Weiterentwicklung differenzierter Corona-Regeln zum Sport für den Zeitraum ab dem 1. Dezember zu arbeiten“. Denn, so der lsb h-Präsident weiter: “Die positiven gesundheitlichen und psychosozialen Wirkungen des Sports sind es Wert!“

Der Landessportbund will die ihm angeschlossenen Verbände und Sportkreise nun kurzfristig im Detail informieren und die Erläuterungen auf seiner Internetseite (www.landessportbund-hessen.de) veröffentlichen.

 

Quelle: FNP 09.11.20

Nützliche und weiterführende Links:

Landessportbund (LSB) Hessen

Robert Koch Institut (RKI)

Bundesministerium für Gesundheit

>Hier<< sehen Sie die aktuellen Informationen des Landes Hessen.