Frankfurter Sparkasse
test
Counter
9.Oktober 2020, Wichtige Meldungen
Corona: Diese Maßnahmen gelten ab Freitag den 09.10.20 für Frankfurt / M.

In Frankfurt am Main sind die COVID19-Fallzahlen deutlich gestiegen.

Der Magistrat der Stadt musste darauf mit neuen Beschränkungen reagieren, um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu hemmen.

>>Hier geht es zur Allgemeinverfügung der Stadt Ffm.  vom 08.10.20<<

 

Bitte um Beachtung der Regeln und um besondere Umsicht im Sportbetrieb

Wir möchten im Folgenden über die neuen Notwendigkeiten informieren.

Für Sportvereine und ihre Mitglieder besonders relevant sind folgende Regelungen, die vom 9. bis einschl. 18.10.2020 im Stadtgebiet von Frankfurt am Main gelten:

– Es gilt eine Sperrzeit von 23 Uhr für das Gaststättengewerbe; diese gilt auch für Vereinsgaststätten.

– Private Zusammenkünfte außerhalb von Wohnungen (insbesondere in gewerblich überlassenen Räumlichkeiten und Gaststätten) mit mehr als 25 Teilnehmenden (z.B. Geburtstage, Privatpartys und sonstige Anlässe mit vornehmlich geselligem Charakter) sind untersagt. Dies gilt auch für Vereinsgaststätten.

– Alle geltenden Hygiene- und Abstandsvorgaben sind strikt einzuhalten –

– Bei Feiern in privaten Räumen wird dringend empfohlen, die Grenze von maximal 10 
Personen einzuhalten.

– Im Individualverkehr wird bei mehreren Personen ein Mund-Nase-Schutz empfohlen 
– z.B. auch bei Vereinsfahrten zu Punktspielen o.ä. Bitte denken Sie daran, dass auch die “alten“ Corona-Regeln ihre Gültigkeit nicht verloren haben:

– nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwenden

– Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchführen

– Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nutzen und sicherstellen, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann

>>Robert Koch Institut (RKI)<<

– Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen und

– Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung aussetzen.

Die Lage erfordert besondere Sorgfalt und Vorsicht im Sportbetrieb. Neben den sportspezifischen Regeln sind auch weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten: Abstand halten, Maske tragen, Hände regelmäßig gut waschen, Husten-/Niesetikette. Und: Wenn eine Feier geplant wird, sollten alle Beteiligten überlegen, ob sich diese nicht verschieben oder in einem kleineren Rahmen organisieren lässt.

Jede und jeder einzelne ist in diesen Tagen gefordert: Ihr Verhalten entscheidet mit über den Verlauf der Pandemie.

Das Sportamt hat höchstes Interesse und setzt sich dafür ein, dass der Sportbetrieb weitergehen darf – er ist wichtig für Gesundheit und Gemeinschaft! Deshalb bitten wir Sie, im Sportbetrieb Ihres Vereins, gerade im Hallensport, umsichtig zu handeln und zu verhindern, dass sicvh SARS-CoV2 verbreiten kann.

 

Sportamt Frankfurt am Main