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11.Mai 2020, Wichtige Meldungen
Wiedereinstieg in den Vereinsbetrieb – Beginn des eingeschränkten Sportbetriebs

Am 7. Mai hat die Landesregierung konkrete Schritte zur Wiederaufnahme des Sports in unseren rund 7.600 Sportvereinen beschlossen, die der Landessportbund ausdrücklich begrüßt.

Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die “Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020). Die Verordnung tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020.

Neben dieser Verordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht.

Der Landessportbund Hessen empfiehlt:,die vom DOSB aufgestellten LEITPLANKEN zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens und die sportartspezifischen Übergangs- und Hygieneregeln der Spitzenverbände zu beachten.
>>>Diese finden Sie hier<<<

Wie die Verordnungen im Einzelnen aussehen und wie Vereine mit der aktuellen Situation umgehen können, finden Sie hier: >>>WICHTIGE FRAGEN<<<

Quelle: Landessportband Hessen e.V.

 

Nützliche und weiterführende Links:

Landessportbund (LSB) Hessen

Robert Koch Institut (RKI)

Update zu COVID -19 (Coronavirus) FFH

Bundesministerium für Gesundheit

 

Darum sollten Sie 20-30 Sekunden lang die Hände waschen:

HÄNDEWASCHEN – INFEKTIONSSCHUTZ