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6.April 2020, Wichtige Meldungen
Der Spielbetrieb ruht bis auf Weiteres

Es war nicht anders zu erwarten:

Der Hessische Fußball- Verband, dessen Präsidium und die Kreisfußballwarte am Samstag per Telefonkonferenz tagten, schließt sich dem Beschluss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vom Freitag an und setzt den Spielbetrieb bis auf Weiteres mehr oder minder unbefristet aus.

Gespielt werden soll wieder, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Für den ursprünglich am 6. Juni geplanten Verbandstag wurde ein alternativer Zeitplan vorgestellt. Mit der vorherigen Durchführung sämtlicher noch ausstehender Kreisfußballtage könnte dieser am 28. November 2020 nachgeholt werden.

Darüber hinaus beschäftigte sich die Zusammenkunft per Video- konferenz mit den Themen Zeitstrafe sowie Satzungsänderungen zur Erleichterung der Fassung von Beschlüssen auf digitalem Wege. Außerdem erfreulich: Der HFV kommt seinen Vereinen in der Corona-Krise finanziell entgegen.

Zum Thema Spielbetrieb fand ein ausführlicher Austausch statt, im Zuge dessen zahlreiche Modelle und Szenarien erörtert wurden, auch im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen. Einigkeit herrscht darüber, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt bleibt und eine Wiederaufnahme mit 14 Tagen Vorlauf erfolgen müsste. Ein einheitliches Vorgehen aller 32 hessischen Fußballkreise im Umgang mit der Saison 2019/2020 wird an- gestrebt.

“Die aktuelle Situation lässt keine andere Entscheidung als die weitere Aussetzung des Spielbetriebes zu. Wir orientieren uns damit an der behördlichen und staatlichen Verfügungslage und reagieren auf eine nie dagewesene Krise. Wir haben im Rahmen der Sitzung des Verbandsvorstandes zahlreiche Szenarien besprochen, wie wir weiterhin mit der Saison 2019/20 umgehen könnten. Eine solche weitreichende Entscheidung muss gut vorbereitet, aus allen Perspektiven beleuchtet und mit allen möglichen Folgen durchdacht sein“, sagte HFV-Präsident Stefan Reuß. “Wir brauchen Geduld, nicht Schnelligkeit ist jetzt gefragt, sondern die Genauigkeit und Nachhaltigkeit unserer Entscheidungen, im Gleichklang mit behördlichen Entscheidungen“, so Reuß weiter.

HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: “Dabei spielen gerade zivil- und haftungsrechtliche Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Wir können erst Entscheidungen treffen, wenn es eine gesicherte juristische Grundlage gibt. Das ist ein eminent wichtiger Punkt. Zudem sind wir noch in Abstimmung mit übergeordneten Verbänden.“

In den vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) am Freitag vorgenommenen Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB- Jugendordnung als Reaktion auf die Corona-Krise geht es unter an- derem um den Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17). Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Clubs bedarf. Nun heißt es darin für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021:

“Die Mitgliedsverbände können insbesondere festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des Sechs- Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt werden.“

Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. „Hier werden wir entsprechende Anpassungen aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen des DFB in unseren Regularien beraten und aufnehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer hessenweiten Lösung und werden diese zeit- nah vorstellen“, so HFV-Vizepräsident Torsten Becker.

Nach der Zustimmung des DFB zur Wiedereinführung der Zeitstrafe bei Seniorenspielen auf Kreisebene Anfang März war auch dieses Thema – zu dem noch detaillierte Abstimmungen notwendig sind – Bestandteil der Sitzung des Verbandsvorstandes. Die Zeitstrafenregelung soll voraussichtlich zur kommenden Saison eingeführt werden.

Keine Geldstrafen und Punktabzüge

Die finanziellen Einbußen der Vereine des Hessischen Fußball- Verbandes sind durch die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie erheblich. Auch der HFV ist durch die Schließung der Sportschule und des Sporthotels Grünberg, die voraussichtlich ausbleibende sechsstellige Abgabe aus den Zu- schauereinnahmen der hessischen Bundesligisten, gestoppte Qualifizierungsmaßnahmen und abgesagte Veranstaltungen in großem Ausmaß betroffen. Als Zeichen der Solidarität und des Zusammen- halts der hessischen „Fußballfamilie“ möchte der HFV seine Vereine in finanzieller Hinsicht aufgrund der besonderen Umstände wie folgt entlasten:

Da das Schiedsrichterpflichtsoll nicht erhoben werden kann, erfolgen auch keine Bestrafungen (Geldstrafen/Punktabzüge). Die Zahlungen, die sich bezüglich des Schiedsrichterpflichtsolls aus der Saison 2019/2020 ergäben, werden – unabhängig vom weiteren Fortgang der Spielzeit – ausgesetzt. Aus der Saison 2018/19 resultierend betrug die Gesamtsumme der Zahlungen 154 705 Euro.

Die Gebühren der Pflichtabonnements des Verbandsmagazins „Hessen-Fußball“ werden im Kalenderjahr 2020 bis auf Weiteres nicht in Rechnung gestellt. Die damit bei den Vereinen verbleibende Liquidität beträgt rund 100 000 Euro.

„Die aktuelle Kontaktsperre – verbunden mit der Aussetzung des Spielbetriebs – tut uns allen weh, nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Es ist aber erfreulich zu sehen, wie viele Menschen und Vereine sich in die Gesellschaft einbringen und helfen, wo diese Hilfe benötigt wird. Auch der Hessische Fußball-Verband lebt diesen Solidargedanken und möchte seinen Teil dazu beisteuern. Auch wenn diese Summen nicht alle Probleme lösen werden, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass unsere Vereine nicht stärker be- lastet werden, als sie es durch die Corona-Krise ohnehin schon sind. Direkte Zuwendungen sind uns aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Deshalb gewähren wir diese indirekte finanzielle Hil- fe“, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.

 

Quelle von: Marion Morello (FNP)